Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf 
und die Lieferung von Waren, die zwischen
AMT Carparts, Inh. Anna Maklakova
Potsdamer Str. 42, 14550 Groß Kreutz
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– nachfolgend „Verkäufer“ –
und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB – nachfolgend „Kunde“ –
über den Online-Shop, über Plattformen wie eBay oder durch sonstige Fernkommunikationsmittel 
geschlossen werden.
2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu 
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen 
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der 
Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
4. Das Warenangebot umfasst insbesondere neue und gebrauchte Kfz-Ersatzteile, Motoren, 
Getriebe und Nebenaggregate für Pkw und Nutzfahrzeuge.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung von Waren stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines 
Kaufvertrags dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
2. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss 
eines Kaufvertrags ab.
3. Der Verkäufer kann das Angebot innerhalb von fünf Werktagen annehmen durch:
• ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform,
• Versandbestätigung,
• Auslieferung der Ware oder
• Zahlungsaufforderung bzw. Belastung des gewählten Zahlungsmittels.
4. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
5. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Speicherung des Vertragstextes
1. Der Verkäufer speichert die Bestelldaten im Rahmen der gesetzlichen 
Aufbewahrungspflichten.
2. Der Kunde erhält die Vertragsinformationen im Rahmen des Bestellablaufs bzw. per E-Mail

§ 4 Preise, Versandkosten, Zahlung
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich 
einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Zusätzlich anfallende Versand-, Verpackungs- oder Transportkosten werden im jeweiligen 
Angebot gesondert ausgewiesen.
3. Dem Kunden stehen nur die im jeweiligen Angebot angezeigten Zahlungsmethoden zur 
Verfügung.
4. Ist Vorkasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern nichts 
anderes vereinbart wurde.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Lieferung, Verfügbarkeit, Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes 
vereinbart wurde.
2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich 
zugesagt wurden.
3. Ist ein bestellter Artikel aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, dauerhaft 
nicht verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird 
der Kunde unverzüglich informiert; bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich 
erstattet.
4. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen 
Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine 
empfangsberechtigte Person über.
5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht 
zu.
2. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, des Muster-Widerrufsformulars, der Widerrufsfrist, 
der Widerrufsfolgen sowie etwaiger gesetzlicher Ausschlusstatbestände sind in einer 
gesonderten Widerrufsbelehrung darzustellen.
3. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von diesen AGB unberührt.
§ 8 Mängelrechte bei Verbrauchern
1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
2. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch ausdrückliche 
und gesondert vereinbarte Regelung auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden, soweit 
dies gesetzlich zulässig ist.
3. Offensichtliche Transportschäden sollen vom Kunden möglichst unmittelbar beim Zusteller 
und gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden. Die Unterlassung einer solchen Anzeige hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden.
§ 9 Besondere Hinweise für gebrauchte Motoren, Getriebe und technische 
Aggregate
1. Bei gebrauchten Motoren, Getrieben und sonstigen technischen Baugruppen handelt es sich 
regelmäßig um gebrauchte Ersatzteile mit alters- und laufleistungsbedingten 
Gebrauchsspuren.
2. Angaben zu Laufleistung, Herkunft, Vorbesitz, Anbauteilen, Sensorik, Softwareständen, 
Dichtungen, Verschleißzuständen und Kompatibilitäten beruhen, soweit nicht ausdrücklich 
schriftlich als Beschaffenheit vereinbart, auf den dem Verkäufer vorliegenden Informationen
und stellen keine Garantie dar.
3. Der Einbau von gebrauchten Motoren, Getrieben und Aggregaten hat fachgerecht zu 
erfolgen. Der Verkäufer empfiehlt dringend den Einbau durch einen qualifizierten KfzFachbetrieb.
4. Bei technisch komplexen Baugruppen sind vor Inbetriebnahme insbesondere die vom 
Fahrzeug- oder Teilehersteller vorgesehenen Prüf-, Anpassungs-, Befüllungs-, Entlüftungs-, 
Lern- und Servicearbeiten durchzuführen.
5. Gesetzliche Mängelrechte des Verbrauchers bleiben von den vorstehenden Hinweisen 
unberührt.
§ 10 Haftung
1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
• bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
• bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
• nach dem Produkthaftungsgesetz,
• im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den 
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen 
Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen 
verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, 
soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die 
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

• bei Motoren mit Zahnriemensteuerung Nachweis über die im Einzelfall technisch 
gebotene Prüfung oder Erneuerung von Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen und 
Wasserpumpe.
3. Fehlen solche Nachweise, führt dies nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Rechte; 
der Verkäufer kann dies jedoch im Rahmen der technischen Ursachenprüfung 
berücksichtigen.
§ 4 Nacherfüllung
1. Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer Nacherfüllung nach den gesetzlichen 
Vorschriften verlangen.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung nach Maßgabe der 
gesetzlichen Vorschriften zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten 
möglich ist.
3. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder 
Ersatzlieferung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzteils, soweit dies gesetzlich 
zulässig ist.
4. Ersetzte Teile können vom Verkäufer zurückverlangt werden.
§ 5 Ausschluss mangelfremder Ursachen
Keine Ansprüche wegen eines Sachmangels bestehen, wenn die beanstandete Störung nicht auf 
einem bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands beruht. Dies kann 
insbesondere der Fall sein bei Schäden infolge:
• unsachgemäßen Einbaus,
• fehlender oder unzureichender Schmierung,
• Überhitzung oder Betrieb ohne ausreichende Betriebsstoffe,
• Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe,
• Fehlanpassung an die Fahrzeugelektronik,
• Verwendung entgegen Herstellervorgaben,
• äußerer Einwirkungen, Unfall, Fremdschaden oder unsachgemäßer Weiterbenutzung.
Die Beurteilung erfolgt stets nach den gesetzlichen Maßstäben des Einzelfalls.
§ 6 Verjährung
Soweit gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche 
wegen Mängeln bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Verjährungsvorschriften.
TEIL C – AGB B2B (Unternehmer)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und 
Leistungen der
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– nachfolgend „Verkäufer“ –
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts 
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Kunde“ –.
2. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals 
ausdrücklich vereinbart werden.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht 
anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform 
zugestimmt.
4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich 
als verbindlich bezeichnet sind.
2. Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Vertragsangebot.
3. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung, Versand der Ware, Rechnungsstellung 
oder sonstige Annahmeerklärung des Verkäufers zustande.
4. Angaben in Katalogen, Angeboten, Inseraten, auf Plattformen oder in sonstigen 
Verkaufsunterlagen zu Maßen, Laufleistungen, Verwendungen, Kompatibilitäten, Zuständen,
Abbildungen oder technischen Daten stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, soweit sie 
nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart sind.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug
1. Es gelten die vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise 
netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Versand-, Fracht-, Verpackungs-, 
Zoll- und Nebenkosten.
2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines 
weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder 
Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die 
die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den 
gesetzlichen Vorschriften mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag 
zurücktreten.
6. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von § 9 dieser AGB.
§ 8 Besondere Regelungen für gebrauchte Motoren, Getriebe und Aggregate
1. Gebrauchte Motoren, Getriebe und Aggregate werden nach äußerer Sichtprüfung und/oder 
auf Grundlage der dem Verkäufer vorliegenden Informationen angeboten. Angaben zu 
Laufleistungen, Kompression, Herkunft, Vorverwendung, Anbauteilen und Nebenaggregaten
erfolgen ohne Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
2. Verschleißteile, Dichtungen, Dichtmassen, Wellendichtringe, Filter, Betriebsstoffe, 
Sensoren, Zünd- und Glühkerzen, Schläuche, Leitungen, Schrauben, Stehbolzen, 
Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen, Wasserpumpen sowie sonstige typischerweise im 
Rahmen eines fachgerechten Einbaus zu erneuernde oder zu prüfende Komponenten 
gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich auf der 
Rechnung bezeichnet sind.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme die technisch gebotenen Prüf-, Wartungs-, 
Erneuerungs-, Befüllungs-, Entlüftungs-, Anpassungs- und Anlernarbeiten fachgerecht 
durchführen zu lassen.
§ 9 Haftung
1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von 
Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den 
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, 
Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Standkosten, Mietwagenkosten oder Ein- und 
Ausbaukosten besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist oder zwingend gesetzlich 
gehaftet wird.
§ 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig 
festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf 
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der 
Geschäftsbeziehung der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den 
Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die 
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
TEIL D – Gewährleistungsbedingungen / 
freiwillige Gewährleistungszusage B2B
Besondere Bedingungen für gebrauchte Motoren, Getriebe 
und Aggregate im Unternehmergeschäft
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten nur, wenn zwischen Verkäufer und Kunde ausdrücklich eine 
Gewährleistungszusage oder eine entsprechende individuelle Vereinbarung für gebrauchte 
Motoren, Getriebe oder technische Aggregate getroffen wurde.
2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt im B2B-Bereich bei gebrauchten Waren der 
Ausschluss der Sachmängelhaftung gemäß den AGB.
§ 2 Gegenstand der Zusage
1. Die Zusage bezieht sich ausschließlich auf das in der Rechnung konkret bezeichnete 
Hauptaggregat.
2. Nicht umfasst sind, soweit nicht ausdrücklich mitverkauft und bezeichnet:
• Dichtungen und Dichtmassen,
• Wellendichtringe,
• Zahnriemen, Steuerketten samt Peripherie, Spann- und Umlenkrollen,
• Wasserpumpen,
• Filter und Betriebsstoffe,
• Sensoren, Aktoren, Schläuche, Leitungen,
• elektrische Anbauteile,
• Kupplung, Zweimassenschwungrad, Nebenaggregate, Turbolader,
• sonstige Verschleiß- und Peripherieteile.
§ 3 Dauer
Die vereinbarte Gewährleistungszusage gilt ab Rechnungsdatum für die in der Rechnung genannte 
Dauer, höchstens jedoch für [12 Monate], sofern keine abweichende Individualvereinbarung 
getroffen wurde.

§ 4 Voraussetzungen
Voraussetzung jeder Inanspruchnahme ist:
1. fachgerechter Einbau durch einen qualifizierten Kfz-Fachbetrieb,
2. Nachweis des Einbaus durch Werkstattrechnung,
3. Nachweis der Erneuerung bzw. Prüfung aller technisch gebotenen Betriebsstoffe, Filter, 
Dichtungen und der einbauüblichen Verschleißteile,
4. bei Motoren mit Zahnriemensteuerung die dokumentierte Erneuerung oder fachlich 
begründete Prüfung von Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen und Wasserpumpe,
5. Beachtung der Herstellervorgaben,
6. unverzügliche schriftliche Meldung des Schadens vor Beginn jeder Zerlegung oder 
Reparatur.
§ 5 Ausschlüsse
Die Zusage gilt nicht für Schäden oder Störungen, die verursacht oder mitverursacht wurden durch:
• unsachgemäßen Einbau,
• fehlende oder ungeeignete Betriebsstoffe,
• Öl- oder Kühlmittelmangel,
• Überhitzung,
• Fehlbedienung,
• nicht dokumentierte Wartung,
• Tuning oder technische Veränderungen,
• Einsatz im Motorsport,
• Unfall, Fremdeinwirkung oder Überspannung,
• Weiterbenutzung trotz erkennbarer Störung,
• Fehler in nicht vom Verkäufer gelieferten Neben- oder Peripherieteilen.
§ 6 Abwicklung
1. Der Kunde hat einen Schaden unverzüglich und vor jeder Reparatur in Textform anzuzeigen.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, das Aggregat, das Fahrzeug oder ausgebauten Teile prüfen zu 
lassen oder einen Prüfbericht zu verlangen.
3. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers 
beauftragt werden, es sei denn, sofortige Maßnahmen sind zur Schadensminderung 
zwingend erforderlich.
4. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Verkäufer herauszugeben.
§ 7 Umfang der Leistung
1. Bei berechtigter Inanspruchnahme entscheidet der Verkäufer nach billigem Ermessen über:
• Nachbesserung,
• Ersatzlieferung eines gleichwertigen Aggregats,
• anteilige Erstattung angemessener Reparaturkosten.
2. Sofern nichts anderes individuell vereinbart ist, ist eine Kostenübernahme für Ein- und 
Ausbau, Folgeschäden, Abschleppkosten, Standgeld, Mietwagen, Nutzungsausfall oder 
Luftfracht ausgeschlossen.
3. Eine Erstattung freier Fremdreparaturen erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher 
Zustimmung des Verkäufers und gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung.
4. Die maximale Gesamthaftung aus dieser freiwilligen Zusage ist auf den Netto-Kaufpreis des
betroffenen Aggregats begrenzt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften 
entgegenstehen.
§ 8 Verhältnis zur gesetzlichen Haftung
Diese Bedingungen regeln ausschließlich eine etwaige zusätzliche oder abweichend vereinbarte 
Zusage im Unternehmergeschäft. Zwingende gesetzliche Ansprüche wegen Vorsatz, grober 
Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem 
Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.